KINDER UND JUGENDLICHE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung bringt oft spezielle Herausforderungen mit sich, denen nicht jede Zahnarztordination gerecht werden kann. 

Grundsätzlich werden Patienten mit und ohne Beeinträchtigung bei uns stets gleichbehandelt. In unserer Ordination haben wir jedoch die Rahmenbedingungen geschaffen, um uns jederzeit auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patienten einstellen zu können.

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung profitieren in unserer Ordination von der persönlichen Atmosphäre und den strukturierten Behandlungsabläufen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Bei einer geistigen Beeinträchtigung ist die Kooperation der Patienten oft nicht sofort, nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben. Hier haben wir dank unserer Erfahrung und fachlichen Qualifikation die Möglichkeit zur Behandlung unter Einsatz von verhaltensführenden Maßnahmen (Hypnosetechniken), Lachgas oder Narkose.

Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann der Besuch beim Zahnarzt ganz andere Hürden mit sich bringen. Darum ist es wichtig, dass die Ordination auch räumlich auf die besonderen Bedürfnisse der Patienten eingestellt ist. Ein barrierefreier Zugang zur Ordination selbst sowie zu den Behandlungsräumen sollte in jedem Fall gewährleistet sein.

In unserer Ordination müssen Sie keine Barrieren überwinden. Die Ordination liegt im Erdgeschoß, alle Wege sind so breit, dass man sich ungehindert mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl bewegen kann, und auch die Toilette ist barrierefrei ausgeführt.